50. Lotterie der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs

Die Einlösefrist für Gewinne der 50. Pfadfinderlotterie ist mit 15. Juli 2010 abgelaufen, etwaige Gewinnlose können daher nicht mehr angenommen werden. Wir bedanken uns bei allen fürs Mitspielen und freuen uns auf die 51. Pfadfinderlotterie.

Die öffentliche Ziehung der 50. Pfadfinderlotterie fand am 12. Mai 2010 in den Räumen der Österreichischen Lotterien GmbH statt. Spiel- und gewinnberechtigt sind nur jene Lose, deren amtlich vorgeschriebener Preis bis spätestens am Tag vor der Ziehung gezahlt worden ist. Das Ziehungsergebnis wird am 19. Mai 2010 im Amtsblatt der Wiener Zeitung verlautbart.

Hier die Ziehungsergebnisse:

Online-Gewinn-Überprüfung

Geben Sie Ihre Losnummer(n) im Kästchen ein. Pro Losnummer eine Zeile verwenden. Dann den Button "Überprüfen" drücken und schon sehen Sie das Ergebnis.

Ziehungsliste als PDF zum Download

Haupttreffer

  1. Auto Citroën C3 Picasso | Wert: 17.432,-- Euro
  2. Auto Citroën C3 Picasso | Wert: 17.432,-- Euro
  3. Auto Citroën C3 Picasso | Wert: 17.432,-- Euro
  4. Warengutschein Treksport | Wert: 1.000,-- Euro
  5. Reisegutschein TUI | Wert: 1.000,-- Euro
  6. Abendessen Hangar 7 für 4 Personen | Wert: 800,-- Euro
  7. 2 Saisonkarten für die Bundesliga 2010/2011 | Wert: 600,-- Euro
  8. Warengutschein zeltstadt.at | Wert: 600,-- Euro
  9. Warengutschein Panto | Wert: 600,-- Euro
  10. Warengutschein | Wert: 100,-- Euro

Auszahlung der Gewinne von 21. Mai bis 15. Juli 2010

Die Bargeld- bzw. Warentreffer werden den Einreichern der Originalgewinnlose von 21. Mai bis 15. Juli 2010 vom Lotteriebüro ausgefolgt.

Plakat der 50. Pfadfinderlotterie - PfadfinderInnen mit dem Hauptpreis, einem Citroën C3 Picasso

Lotteriebüro

1050 Wien, Bräuhausgasse 3-5 (4. Stock)
Telefon: 01 5229759
E-Mail:
MO, MI, DO von 9.30 bis 15.30 Uhr
DI von 9.30 bis 19.00 Uhr
FR von 9.30 bis 13.00 Uhr

Die Auszahlung der Geldtreffer erfolgt nur nach Abzug der 25%igen Gewinstgebühr.

Warentreffer werden nicht in Bargeld abgelöst.

Die Original-Gewinnlose können auch per Post an das Lotteriebüro geschickt werden. In diesem Fall benötigen wir die Bekanntgabe einer Bankverbindung, um den Gewinnbetrag überweisen zu können.

Nach der Einlösefrist können Gewinnlose nicht mehr angenommen werden.

Diese Treffer verfallen zugunsten des Lotteriezwecks. Auf ein Los, dessen Nummer oder Echtheit infolge Beschädigung nicht verlässlich bestimmt werden kann, wird kein Treffer ausgefolgt.

Die 50. Pfadfinderlotterie wird mit Bewilligung des Bundesministeriums für Finanzen veranstaltet. Die Abwicklung wird staatlich geprüft und kontrolliert.

Sonja und Monika
für das Lotterieteam